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Wenn die Umsatzsteuer in die Kommunen einzieht

Neue Regelungen der Umsatzsteuer nach §2b UStG

Nach der Änderung des §2b Umsatzsteuergesetz müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Spätestens zum 01. Januar 2023 ist diese komplexe Neuregelung für öffentliche Verwaltungen verpflichtend.

Nun heißt es: Betriebsprozesse analysieren, anpassen und umsetzen. Dies beschäftigt die Kommunen nach wie vor.

 

Damit Sie bestens darauf vorbereitet sind, unterstützen wir Sie umfassend mit einer Spezialreihe aus Online-Schulungen:


25. Mai 2022 | 09:00 – 10:00 Uhr
Vorbereitungen zur Umsetzung treffen

15. Juni 2022 | 09:00 – 12:00 Uhr
Die Stammdaten zur Umsetzung des §2b UstG in SASKIA®.de-IFR pflegen

07. September 2022 | 09:00 – 11:00 Uhr
Die Buchungsvorgänge gemäß §2b UstG in SASKIA®.de-IFR kennen

28. September 2022 | 09:00 – 11:00 Uhr
Vorbereitung und Durchführung von Umsatzsteuermeldungen

10. Oktober 2022 | 09:00 – 11:00 Uhr
Abschlussarbeiten zur Umsatzsteuermeldung

23. November 2022 | 09:00 – 11:00 Uhr
Abschlussarbeiten zur Umsatzsteuermeldung

 

Die Schulungsreihe mit SASKIA®.de-IFR ist eigens auf dieses Thema zugeschnitten und bereitet Sie perfekt auf die Neuregelung vor. Melden Sie sich direkt zu den Terminen an!

Bei Fragen steht Ihnen unser Vertriebsteam gern unter 0371 8088-444 oder per E-Mail vertrieb(at)saskia(dot)de zur Verfügung.

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Kathleen Lässig
Marketing