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Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO)

Achtung: Antragstellung nur bis 18. August!

  Soforthilfe-Zuschuss "Schule"

Mit der "Mobile-Endgeräte-Förderverordnung" (MobilEndFöVO) haben Sie kurzfristig die Möglichkeit, Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Ausstattung mit mobilen Endgeräten und zur Unterstützung des digitalisierten Fernunterrichts abzurufen.

SASKIA® steht den Verwaltungen zur zielgerichteten Umsetzung des Förderprogramms sehr gern zur Verfügung - ALL INKLUSIVE & alles aus einer Hand:

  • Consulting zur Förderrichtlinie und zur benötigten Ausstattung
  • Angebotserstellung
  • Beschaffung, Lieferung und Konfiguration
  • Einbindung der Geräte in die bestehende Systemlandschaft

Auch für die damit verbundene Systembetreuung stehen wir Ihnen in gewohnter Weise gern zur Verfügung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an vertrieb(at)saskia(dot)de.

Wichtig: Fördermittelanträge müssen bis spätestens 18. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

Alle Informationen zum gesamten Thema und zur Antragstellung finden Sie hier.

Bild: kamasigns | Fotolia
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Kathleen Lässig
Marketing